Wer das EAA befolgen muss
Das EAA gilt für bestimmte Produkte und Dienste, die nach dem 28. Juni 2025 auf dem EU-Markt angeboten werden. Diese Seite listet die erfassten Kategorien und die begrenzte Kleinstunternehmens-Ausnahme.
Erfasste Produkte und Dienste
Dienste: E-Commerce-Plattformen, Verbraucher-Banking, E-Books, Zugangsdienste für audiovisuelle Medien, Verkehrsinformationen und Ticketing sowie elektronische Kommunikation.
Produkte: Verbraucher-Computerhardware und Betriebssysteme, Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Reader.
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und Umsatz oder Bilanzsumme unter 2 Mio. €), die Dienste anbieten, sind von den Pflichten ausgenommen — nicht aber von freiwilliger Best Practice.
Orientierung, keine Rechtszertifizierung
Scan-Ergebnisse sind automatische Hinweise, keine Rechtsberatung und keine zertifizierte Konformitätsaussage. Kombinieren Sie sie immer mit einer manuellen Expertenprüfung.
Häufige Fragen
Was ist mit reinen B2B-Diensten?
Das EAA richtet sich an Verbraucherdienste. Reines B2B-SaaS ist meist außerhalb des Geltungsbereichs, beschaffungsseitige Anforderungen (z. B. EN 301 549) können dennoch greifen.
Ist meine Marketing-Site erfasst?
Eine eigenständige Marketing-Site ist meist nicht erfasst; ist sie aber Einstieg in einen E-Commerce-Flow oder einen erfassten Dienst, müssen die verbundenen Seiten konform sein.