EAA-Frist: 28. Juni 2025
Die Richtlinie (EU) 2019/882 ist am 28. Juni 2025 wirksam geworden. Ab diesem Datum müssen die erfassten digitalen Produkte und Dienste in der EU die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Was sich am 28. Juni 2025 ändert
Die Mitgliedstaaten wenden das EAA ab dem 28. Juni 2025 an. Nationale Aufsichtsbehörden können ab diesem Datum Beschwerden prüfen, Nachbesserung verlangen und Sanktionen verhängen.
Vor dem 28. Juni 2025 angebotene Dienste profitieren von einer Übergangsphase — aber Neuauflagen, Redesigns und Updates müssen vom ersten Tag an konform sein.
Konformität wird in der Regel anhand der harmonisierten Norm EN 301 549 nachgewiesen, die WCAG 2.1 AA für das Web übernimmt. WCAG 2.2 AA ist das praktische Ziel für neue Projekte.
Orientierung, keine Rechtszertifizierung
Scan-Ergebnisse sind automatische Hinweise, keine Rechtsberatung und keine zertifizierte Konformitätsaussage. Kombinieren Sie sie immer mit einer manuellen Expertenprüfung.
Häufige Fragen
Gilt das EAA für mein Produkt?
Es gilt für verbraucherorientierte digitale Produkte und Dienste wie E-Commerce, Banking, E-Books, Ticketing und Verkehr. Die Seite „Wer ist betroffen" listet die Kategorien auf.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nationale Behörden können Nachbesserung verlangen, Bußgelder verhängen und in schweren Fällen den Marktrückruf anordnen. Die Sanktionen unterscheiden sich je Land.